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LKW-Fahrverbot an Feiertagen

Sonntags-Fahrverbot

Für wen: Gewerbliche Fahrten bzw. Fahrten gegen Entgelt.
Wann: Das LKW-Fahrverbot gilt für die folgenden Feiertage (jeweils nach Bundesland) - und am Sonntag - von 0:00 bis 22:00 Uhr
(Das LKW Ferienfahrverbot gilt für alle Samstage im Juli und August von 7:00 bis 20:00 Uhr).
Wo: Sonntags und Feiertags gilt das LKW-Fahrverbot auf allen Straßen in Deutschland (LKW Ferien-Fahrverbot jeweilig nach Bundesland)
Wann: Das LKW-Fahrverbot am Sonntag gilt für jeden Sonntag im Jahr von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Wo: Für alle Straßen in Deutschland

Samstag-Fahrverbot / LKW Ferien-Fahrverbot

Für wen gilt das LKW-Fahrverbot?

Wann: Das Ferien-Fahrverbot gilt pauschal samstags für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Es ist somit kein Wochenendfahrverbot, da samstags von 20:00 bis 24:00 Uhr Fahrten erlaubt sind.
Wann nicht: Vom 1. September bis 30. Juni gilt für LKWs kein Fahrverbot an Samstagen.
Wo: Auf einigen Abschnitten folgender Autobahnen:
A1, A2, A3, A5, A6, A7, A8, A9/E51, A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995
sowie auf auf folgenden Bundesstraßen:
  • B31: von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
  • B96/E251: Neubrandenburger Ring bis Berlin
Details siehe und ggf. aktualisierte, amtliche Listen: Ferienreiseverordnung
Infos zur Fahrverboten von BGL
Fahrzeuge: LKW über 7,5 Tonnen sowie jeder LKW mit Anhänger sowie ggf. für PKWs und Mischtypen.
Das Fahrverbot gilt nicht nur für klassische LKWs, sondern ggf. auch für PKWs, Sattelschlepper mit Aufliegern für Gütertransporte, usw.
PKWs (z.B. Sprinter), deren Innenraum für den Gütertransport ausgerichtet sind (z.B. durch dauerhafte Entfernung von Sitzbänken oder Einbau von Regalen), können trotz PKW-Zulassung verkehrsrechtlich als LKW eingestuft werden. Sie fallen somit mit Anhänger unter das LKW-Fahrverbot und dürfen auch ohne Anhänger nicht schneller als 80 km/h fahren. (siehe auch: Mercedes Sprinter - Abgrenzung PKW-LKW)
Ausnahmen Ausnahmegenehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen gibt es für den Kombiverkehr Schiene+Straße und Schiff+Straße sowie für leicht verderbliche Waren.

Quelle:  schnelle-online.info/LKW-Fahrverbot (LKW-Fahrverbot in Deutschland)